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Gemeinsam finden wir den richtigen Weg, der Sie schnellstmöglich an Ihr Ziel bringt.

In Pflichtteilsstreitigkeiten stehe ich Ihnen außergerichtlich und auch vor Gericht zur Seite.

Pflichtteilsrecht- hier erfahren Sie mehr:

Pflichtteil geltend machen – Anwältin für Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsansprüche

Ihr Pflichtteilsrecht

Wurden Sie enterbt?
Verweigern die Erben Auskünfte über den Nachlass? 
Oder haben Sie den Eindruck, dass Vermögenswerte zu Lebzeiten verschenkt wurden, um Ihren Pflichtteil zu reduzieren?

Für Pflichtteilsberechtigte bedeutet die Enterbung regelmäßig nicht, dass sie vollkommen leer ausgehen. Das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige durch den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Kinder (wenn diese bspw. vorverstorben sind auch Enkelkinder und weitere Abkömmlinge), Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern des Erblassers haben trotz Enterbung Anspruch auf eine Mindesbeteiligung am Nachlass.

Ich berate und vertrete Mandanten bundesweit bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen und Auskunftsansprüchen gegen Erben.

Was steht Ihnen nach einer Enterbung zu?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Geldanspruch gegen die Erben. Er beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

In der Praxis stellt sich jedoch häufig nicht die Frage, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht, sondern wie hoch dieser tatsächlich ist. Die Höhe des Pflichtteils hängt maßgeblich vom Wert des Nachlasses ab. Genau hier entstehen regelmäßig Streitigkeiten.

Häufig wissen Pflichtteilsberechtigte nicht:

  • wie hoch das Vermögen des Erblassers tatsächlich war,
  • welche Konten und Depots vorhanden sind,
  • welche Immobilien zum Nachlass gehören,
  • welche Schulden berücksichtigt werden dürfen,
  • ob Vermögenswerte verschwiegen wurden.

Deshalb beginnt die erfolgreiche Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs regelmäßig mit der vollständigen Aufklärung des Nachlasses.


Pflichtteil geltend machen –
welche Ansprüche haben Sie gegen die Erben?

Pflichtteilsberechtigte haben bei Vorliegen der Voraussetzungen weitreichende Ansprüche gegenüber den Erben.

Dazu gehören insbesondere:

  • Anspruch auf Auskunft über den Nachlass,
  • Anspruch auf Vorlage eines Nachlassverzeichnisses 
  • Anspruch gegen die Erben auf Auskunftserteilung durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses,
  • Anspruch auf Wertermittlung ( bpsw. von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen oder anderen Wertgegenständen),
  • Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils,
  • Anspruch auf Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen.

Viele Erben erfüllen diese Pflichten zunächst nur unvollständig oder verzögert. Nicht selten werden Vermögenswerte übersehen oder Schenkungen der letzten Jahre nicht angegeben.

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann helfen, Ansprüche vollständig zu erfassen und effektiv durchzusetzen.


Nachlassverzeichnis prüfen –
häufige Fehler der Erben

Das Nachlassverzeichnis bildet die Grundlage für die Berechnung des Pflichtteils.

Es muss sämtliche Nachlassgegenstände und Verbindlichkeiten vollständig enthalten. Hierzu zählen unter anderem (nicht abschließend):

  • Bankkonten,
  • Sparguthaben,
  • Wertpapierdepots,
  • Immobilien,
  • Unternehmensbeteiligungen,
  • Fahrzeuge,
  • Schmuck,
  • Schenkungen des Erblassers.

Gerade bei umfangreichen Nachlässen kommt es häufig zu Fehlern oder unvollständigen Angaben.
Häufig bietet es sich an, statt eines durch den Erben selbst erstellten Nachlassverzeichnisses, ein notarielles Nachlassverzeichnis zu fordern. Die Kosten fallen dann regelmäßig dem Nachlass zur Last.

Pflichtteilsergänzung – Schenkungen des Verstorbenen können berücksichtigt werden

Viele Erblasser übertragen bereits Jahre vor ihrem Tod Vermögen auf einzelne Familienmitglieder.

Typische Beispiele sind:

  • die Übertragung eines Hauses auf ein Kind,
  • größere Geldschenkungen,
  • die Übertragung von Unternehmensanteilen,
  • die unentgeltliche Überlassung von anderen Vermögenswerten.

Solche Schenkungen bleiben für den Pflichtteil nicht immer ohne Folgen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen.

Die rechtliche Beurteilung hängt von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere vom Zeitpunkt der Schenkung und ihrer konkreten Ausgestaltung.


Geschwister haben bereits Vermögen erhalten – welche Auswirkungen hat das?

In vielen Familien wurden einzelne Kinder bereits zu Lebzeiten erheblich bevorzugt.

Häufig geht es um:

  • Geldzahlungen,
  • Immobilienübertragungen,
  • Unterstützung beim Hausbau,
  • Unternehmensnachfolgen,
  • sonstige Vermögensübertragungen.

Dann stellt sich die Frage, ob diese Zuwendungen bei der Berechnung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen berücksichtigt werden müssen.

Die erbrechtlichen Regelungen zur Ausgleichung und Anrechnung sind komplex und erfordern eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls.


Pflichtteil trotz Berliner Testament

Viele Ehegatten errichten ein Berliner Testament und setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kinder sollen häufig erst nach dem Tod des zuletzt versterbenden Elternteils erben.

Dennoch können den Kindern bereits nach dem ersten Erbfall Pflichtteilsansprüche zustehen.

Außerdem sollten auch steuerliche Aspekte geprüft werden. Die Geltendmachung des Pflichtteils ist gegebenenfalls mit Blick auf Freibeträge in Erwägung zu ziehen.

Vor einer Entscheidung sollten jedoch die langfristigen Folgen geprüft werden. Insbesondere kann die Geltendmachung des Pflichtteils Auswirkungen auf die spätere Erbenstellung haben.


Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament

Berliner Testamente enthalten häufig sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln.

Diese Klauseln sollen verhindern, dass Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils Pflichtteilsansprüche geltend machen. Ob eine solche Klausel wirksam ist und welche Konsequenzen sie tatsächlich hat, hängt jedoch von ihrer konkreten Formulierung und den Umständen des Einzelfalls ab.

Vor der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs sollte daher stets geprüft werden, welche rechtlichen Folgen eine Pflichtteilsstrafklausel auslösen kann.


Pflichtteilsansprüche des Ehegatten

Auch Ehegatten können durch Testament enterbt werden.

Neben dem Pflichtteilsanspruch kommen in diesen Fällen häufig weitere Ansprüche in Betracht. Insbesondere können Fragen des Güterrechts und des Zugewinnausgleichs erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.

Man spricht häufig von der Entscheidung zwischen dem „kleinen“ oder dem „großen“ Pflichtteil des Ehegatten.

Welche Entscheidung für Sie konkret wirtschaftlich vorteilhafter ist, prüfe ich gern für Sie.

Die richtige Berechnung dieser Ansprüche erfordert regelmäßig eine umfassende Analyse der Vermögensverhältnisse.


Lokale Beratung und Interessenvertretung

Sie suchen eine Anwältin für Erbrecht im Raum Hamburg, Trittau, Stormarn oder Schleswig-Holstein? 

Meine Kanzlei befindet sich in Braak bei Hamburg, direkt an der Autobahnausfahrt Stapelfeld.
Dadurch profitieren Mandanten aus Trittau, Hamburg, Ahrensburg, Reinbek, Glinde, Barsbüttel, Wandsbek und dem gesamten Kreisen Stormarn sowie Herzogtum Lauenburg von einer schnellen und unkomplizierten Erreichbarkeit.

In meiner Kanzlei in Braak berate ich Sie persönlich zu allen Fragen des Erbrechts, insbesondere zu Pflichtteilsansprüchen, Enterbung, Pflichtteilsergänzung, Berliner Testamenten und Nachlassstreitigkeiten.

Zudem berate ich bundesweit via Videokonferenz oder telefonisch.
Ich vertrete Sie gerichtlich gerne bundesweit.

Auch Ortstermine sind nach Absprache möglich. 


Anwältin für Pflichtteilsrecht –
bundesweite Vertretung

Pflichtteilsstreitigkeiten sind häufig emotional belastend.
Gleichzeitig stehen oft erhebliche Vermögenswerte au
f dem Spiel.
Ich unterstütze Mandanten bei:

– der Prüfung von Pflichtteilsansprüchen,
– der Berechnung des Pflichtteils,
– der Durchsetzung von Auskunftsansprüchen,
– der Überprüfung von Nachlassverzeichnissen,
– Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
– Streitigkeiten über Schenkungen,
– Fragen zum Berliner Testament,
– Auseinandersetzungen über Pflichtteilsstrafklauseln,
– Pflichtteil prüfen lassenAnsprüchen enterbter Ehegatten.

Wenn Sie enterbt wurden oder Zweifel an der Vollständigkeit der Nachlassangaben haben, sollten Ihre Ansprüche frühzeitig geprüft werden.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und lassen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch rechtlich bewerten.

Tel.: 0172 3473 143
Auch Anfragen über WhatsApp sind möglich, weil die Kanzlei über einen Businessaccout verfügt
E-Mail: Kontakt@Kanzlei-Sakrewski.de

Ich freue mich Ihnen helfen zu dürfen.

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