Bundesweite Vertretung und Online-Beratung

Rechtsanwältin im Strafrecht in Braak bei Hamburg

Strafverteidigung und Opfervertretung sowie Nebenklagevertretung im Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und in der Hauptverhandlung – Beratung vor Ort in Braak bei Hamburg sowie bundesweit per Videoberatung.
Bundesweite Vertretung.

LEISTUNGEN

Strafverteigung

Nebenklage Opfervertretung

Bei einer Vorladung, einem Ermittlungsverfahren, einem Strafbefehl oder einer Anklage ist eine frühe rechtliche Einschätzung entscheidend. Die Kanzlei verteidigt Beschuldigte und Angeklagte mit klarer Strategie und konsequenter Wahrung ihrer Rechte.

Verletzte einer Straftat können unter den gesetzlichen Voraussetzungen eigene Rechte im Strafverfahren wahrnehmen. Die Kanzlei begleitet Betroffene im Rahmen der Nebenklage, bereitet Vernehmungen vor und vertritt Interessen im Verfahren.

Strafverteidigung im ermittlungsverfahren und im strafverfahren

Wer als Beschuldigter mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, sollte frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Bereits im Ermittlungsverfahren können wichtige Weichen gestellt werden. Dazu gehören der Umgang mit einer polizeilichen Vorladung, die Frage, ob eine Aussage gemacht werden sollte, die Akteneinsicht und die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.


nebenklage 
Opfervertretung 

Die Kanzlei unterstützt Verletzte einer Straftat bei der Strafanzeige, der Nebenklage und der Durchsetzung von Schmerzensgeld oder Schadensersatz im Adhäsionsverfahren. Betroffene werden vom ersten Schritt an rechtlich begleitet – von der Anzeige über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Wer durch eine Straftat verletzt wurde, kann im Strafverfahren eigene Rechte wahrnehmen. Die Kanzlei Sakrewski-Gieser unterstützt Betroffene bei der Erstattung einer Strafanzeige, prüft die Möglichkeit der Nebenklage und macht Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz im Adhäsionsverfahren geltend. Die rechtliche Begleitung erfolgt vom ersten Schritt an – von der Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.

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